Ohne Frieden keine nachhaltige Entwicklung. Keine nachhaltige Entwicklung ohne Frieden

Gedanken rund um die SDGs anlässlich des Tages der Menschenrechte am 10. Dezember.

 

Am 10. Dezember ist Tag der Menschenrechte, ein Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Wir machen uns in diesem Artikel ein paar Gedanken über Friede und Gerechtigkeit im Zusammenhang mit der Agenda 2030.

 

Wir dürfen Glauben und Hoffnung nicht verlieren

Nachrichten über Krieg, Katastrophen und Klimakrise erreichen unsTag für Tag über diverse Medien und Informationskanäle. Sie machen es uns nicht leicht, an ein gutes Leben, Friede und Gerechtigkeit zu glauben. Dabei gilt wohl gerade in diesen Zeiten, nicht den Glauben und die Hoffnung zu verlieren. Wir dürfen uns gerne als aktive Bürgerin und aktiver Bürger verstehen. Wir können gestalten. Wir sollten uns für unsere Rechte einsetzen. Friede und Gerechtigkeit bilden nun mal die Basis für eine nachhaltige Entwicklung. So sehen das auch die 17 Sustainable Development Goals.

 

Friede in der Agenda 2030

Die Sicherung von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden ist offiziell in der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte (AEMR) festgelegt und findet auch ihren Platz in dem Ziel Nummer 16. Das SDG 16 lautet "Friede, Gerechtigkeit und starke Institutionen". Im Resolutionstext der Agenda 2030 schreibt die UN (Vereinte Nationen): „Wir sind entschlossen, friedliche, gerechte und inklusive Gesellschaften zu fördern, die frei von Furcht und Gewalt sind. Ohne Frieden kann es keine nachhaltige Entwicklung geben und ohne nachhaltige Entwicklung keinen Frieden“ (UN-Resolutionstext: hier). Das Motto der SDGs lautet „leave no one behind – lasse niemanden zurück“.

 

Inklusion und Partizipation als Schlüssel  

Vor diesem Hintergrund gibt es viel zu tun – für politische EntscheidungsträgerInnen und öffentliche Institutionen, aber auch für uns als BürgerInnen. Inklusion und Partizipation im Sinne der Involvierung möglichst vieler Gesellschaftsgruppen und der repräsentativen Interessensabbildung sind für die Stärkung der Menschenrechte und Friedenssicherung zwei wesentliche Elemente. Demokratische Abläufe und konstruktiver Dialog sind dabei essentiell. Das gilt für Friedensverhandlungen genauso wie beispielsweise für neue Gesetzgebungen hierzulande oder die internationale Entwicklungszusammenarbeit. Blicken wir in die Unterziele des SDG 16 finden wir dort konkrete Verbesserungspotentiale:

  • Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern
  • Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden
  • Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten
  • Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen
  • Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren
  • Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
  • Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist
  • Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken
  • Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben
  • Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften

 

  • Die zuständigen nationalen Institutionen namentlich durch internationale Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau auf allen Ebenen zur Verhütung von Gewalt und zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität unterstützen, insbesondere in den Entwicklungsländern
  • Nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung fördern und durchsetzen

 

SDGs: Menschenrechte als Fundament

Alle 17 SDGs beinhalten insgesamt 169 Unterziele, deren Erreichung eine nachhaltige Entwicklung anstrebt. Die Agenda 2030 ist damit eine Vision von einer lebenswerten Welt in der Zukunft. Menschenrechte sind grundlegend in der Agenda 2030 verankert. Demnach gibt es zahlreiche Schnittmengen zwischen den Inhalten der SDGs sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Details findest du in unserem Artikel „Menschenrechte & SDGs“ vom 31. August 2020: hier). Damit wird klar, dass eine nachhaltige Entwicklung ohne Einhaltung und Stärkung der Menschenrechte nicht funktioniert – in Österreich und der Welt.