Menschenrechte & SDGs

Was haben die Menschenrechte mit der Agenda 2030 und den 17 SDGs zu tun?

Autor: Florian Leregger (Institut für Umwelt, Friede und Entwicklung - IUFE). Dieser Beitrag wurde am 10. Juli 2020 im oekoenergieblog.at (hier) der Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initiative erstmals veröffentlicht.

 

Was haben die Menschenrechte mit der Agenda 2030 und den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) zu tun? Sie sind eines der inhaltlichen Fundamente der Vision für eine nachhaltige Entwicklung bis zum Jahr 2030!

 

Menschenrechte & Agenda 2030

Menschenrechte sind grundlegend in der Agenda 2030 verankert. Sie finden sich in den 17 SDGs wieder. Damit wird klar, dass eine nachhaltige Entwicklung ohne Einhaltung und Stärkung der Menschenrechte nicht funktioniert – in Österreich und der Welt. Die Stärke der Agenda 2030 ist es, Inhalte der jeweiligen SDGs vernetzt, ganzheitlich und interagierend zu verstehen. So können de facto Menschenrechte wie etwa in den Bereichen der Freiheit, Sicherheit, Gesundheit, Arbeit, Bildung, Nahrung, Wohnraum, Inklusion sowie Rechtssicherheit nicht ohne ökologische und wirtschaftliche Dimensionen gedacht werden. Ein weiteres inhaltliches Fundament der Agenda 2030 sind die planetaren Grenzen, also die natürlichen Belastungsgrenzen unserer Erde. Somit gilt es, die menschenrechtsbasierte Entwicklung in Balance mit Natur und Klima zu gestalten.

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), welche im Jahr 1948 von den Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde, beinhaltet insgesamt 30 Artikel. Wir finden darin beispielsweise:

  • „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“ (Art. 3)
  • „Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit…“ (Art. 22)
  • „Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“ (Art. 23.2)
  • „Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust der eigenen Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“ (Art. 25.1)
  • „Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.“ (Art. 26.1)

Um die Menschenrechte für die einzelnen Staaten verbindlich(er) zu gestalten, wurden im Laufe der letzten Jahrzehnte sogenannte UN-Konventionen – in Österreich durch das nationale Parlament – ratifiziert. Hierzu gehören beispielsweise der UN-Sozialpakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966), UN-Zivilpakt über bürgerliche und politische Rechte (1966), UN-Kinderrechtskonvention (1989) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention (2006). Sie stellen wesentliche Vereinbarungen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens dar.

 

Sustainable Development Goals (SDGs) & Menschenrechte

Die 17 SDGs beinhalten insgesamt 169 Unterziele, deren Erreichung eine nachhaltige Entwicklung anstrebt. Die Agenda 2030 ist damit eine Vision von einer lebenswerten Welt in der Zukunft. Es gibt zahlreiche Deckungsgleichheiten zwischen den Inhalten der SDGs sowie der AEMR. Betrachten wir das SDG 5 „Geschlechtergleichheit“ so finden wir „Alle Formen von Diskriminierung von Frauen und Mädchen beenden“ (SDG 5.1 – vgl. AEMR-Artikel 1, 2,3, 7, 23, 25) sowie „Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen“ (SDG 5.3 – vgl. AEMR-Artikel 16). Blicken wir in das SDG 10 „Weniger Ungleichheiten“ erkennen wir „Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern“ (SDG 10.2 – vgl. AEMR-Artikel 1,2,7,21, 22, 23) sowie „Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen“ (SDG 10.4 – vgl. AEMR-Artikel 2, 22).

 

Forschungsprojekt „Menschenrechte & Agenda 2030“

Im Rahmen des Forschungsprojektes „Menschenrechte und Agenda 2030: Potentiale der Sustainable Development Goals als Kompass für Österreich“ beschäftigt sich das Institut für Umwelt, Friede und Entwicklung (IUFE) mit den inhaltlichen Zusammenhängen und analysiert zusammen mit ExpertInnen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft menschenrechtliche Aspekte sowie die Umsetzung der SDGs in Österreich. Projektdetails: hier.

 

Quellen und weiterführende Informationen

  • IUFE (2019), Mapping Sustainable Development Goals & Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: hier
  • Vereinte Nationen (1948): Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – Resolutionstext: hier
  • Vereinte Nationen (2015): Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – Resolutionstext: hier